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Standby-Beleuchtung

In Operationssälen in Krankenhäusern oder in Fabriken mit ständig überwachten Abläufen müssen manche Tätigkeiten auch im Notfall unverändert fortgesetzt werden können - unter Beibehaltung der gleichen Lichtverhältnisse.

In Notfällen ist es oft nicht möglich den Arbeitsort sofort zu verlassen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Tätigkeiten ausgeführt werden, die bei einer Unterbrechung das Leben eines Menschen gefährden oder hochwertige Geräte irreparabel beschädigen könnten. Solche Situationen können zum Beispiel in den folgenden Bereichen auftreten: in Operationssälen von Krankenhäusern, in Fabriken mit komplexen und ständig überwachten Prozessen oder in Kontrollräumen, die ständig gewartet werden müssen.

Potentiell gefährliche Situationen sicher unterbrechen

Um das Risiko der Gesundheit und des Eigentums von Menschen deutlich zu reduzieren, ist es wichtig gefährliche Situationen und Aktivitäten zu unterbinden. Gleichzeitig sollte bei einer Schulung zu diesem Thema deutlich gemacht werden, dass ein risikoreiches Verhalten eines Mitarbeiters in einem Notfall nur aufgrund der übertragenen Verantwortung gerechtfertigt ist. Darüber hinaus müssen geeignete Sicherheitsmaßnahmen für derartige Situationen vorbereitet werden, einschließlich einer geeigneten Notlichtbeleuchtung.

 

Gleiche Lichtverhältnisse im Notfall sicherstellen

Die genormte Standby-Beleuchtung ist ein Teil der Notlichtbeleuchtung, der es ermöglichen soll, die Arbeit im Notfall in weitgehend unveränderter Weise fortzusetzen. Das bedeutet, dass sie aus dem Notstromnetz die gleichen Lichtverhältnisse bieten muss, wie die Allgemeinbeleuchtung. Gleichzeitig ist zu beachten, dass die Umschaltung zwischen Allgemein- und Notlichtbeleuchtung in einem Zeitrahmen erfolgen muss, der sich nach den Erfordernissen der ausgeführten Aufgabe richtet und mit dem Endnutzer des Raumes abgesprochen werden sollte.

Um die entsprechenden Parameter für die Notlichtbeleuchtung zu gewährleisten, können daher in den meisten Fällen die gleichen Leuchten wie für die Allgemeinbeleuchtung verwendet werden. Die einzige Bedingung ist, dass die Leuchten auch nach einer kurzzeitigen Unterbrechnung wieder einsatzbereit sind. 

Die EU-Richtlinien verlangen angemessene Evakuierungsbedingungen für alle besetzten Arbeitsbereiche

Wichtige Planungsgrundsätze für die Standby-Beleuchtung in Bereichen, in denen die Prozesse fortgesetzt werden müssen:

  • die Beleuchtungsintensität hängt von der Aufgabe ab, die in einem bestimmten Raum ausgeführt wird, die Beleuchtungsdauer jedoch vom Nutzer der Einrichtung und nicht von normativen Vorschriften bestimmt wird
  • wird die Standby-Beleuchtung jedoch auch als typisches Notlicht eingesetzt, sollte eine standardisierte Mindestdauer gewährleistet sein 
  • aufgrund der geforderten quantitativen Parameter wird die Standby-Beleuchtung häufig mit Zentralbatterie realisiert
  • es ist zu berücksichtigen, dass die Einbeziehung einer Zentralbatterie in die Planung eine Reihe schwerwiegender Konsequenzen nach sich zieht. In der Investitionsphase bedeutet dies, dass schwer entflammbare Leitungen verwendet werden müssen, während in der Nutzungsphase der Anlage tägliche Wartungen und entsprechende Einträge im Protokoll erforderlich sind.

 

Anforderungen an die Notlicht:

Bereich der Sehaufgabe/ Tätigkeit

Beleuchtungsstärke (Emin) / Leuchtdichtenniveau (Lmin)

Beleuchtungsstärke-verhältnis (Ud)

Bereich

Bemessungs-betriebsdauer

Zeit bis zum Erreichen von 50% / 100% Beleuchtungs-stärke
Standby-Beleuchtung 100% des Parameters Allgemeinbeleuchtung für die Sehaufgabe Nach EN 12464 Nach EN 12464 Wie für die Aufgabe erforderlich Wie für die Aufgabe erforderlich
Standby-Beleuchtung, zusätzlich genutzt als Fluchtweg-beleuchtung 100% des Parameters Allgemeinbeleuchtung für die Sehaufgabe Nach EN 12464  Nach EN 12464 Wie für die Aufgabe erforderlich, mind. 1 h Wie für die Aufgabe erforderlich