Fluchtwege - Vorschriften und Leuchten

Fluchtweg: ein Weg, der im Notfall für die Evakuierung genutzt wird. Dieser Weg beginnt dort, wo die Personen in einem Gebäudes ihre Evakuierung beginnen und endet an einem sicheren Ort außerhalb des Gebäudes.

Die Fluchtwegbeleuchtung ist Teil der Rettungswegbeleuchtung. Hierbei wird sicher gestellt, dass der Fluchtweg an einem bestimmten Ort, an dem sich Menschen aufhalten, effektiv erkannt und sicher genutzt werden kann. Diese Art der Beleuchtung hat das übergeordnete Ziel, bei einem Ausfall der Allgemeinbeleuchtung zu einer sicheren Evakuierung aus einem Bereich beizutragen. 

Bei Rettungswegen bis zu einer Breite von 2 Metern darf die Beleuchtungsstärke auf dem Boden entlang der Mittellinie eines Rettungsweges 1 lx nicht unterschreiten. Der mittlere Bereich (der mindestens die Hälfte der Breite des Weges umfasst) muss mit mindestens 50 % dieses Wertes beleuchtet sein.

  • Das Verhältnis von minimaler zu maximaler Leuchtdichte darf entlang der Mittellinie des Fluchtweges nicht weniger als 1:40 betragen.
  • Die vorgeschriebene Mindestbeleuchtungsdauer beträgt 1 Stunde.
  • Die Beleuchtung des Rettungsweges muss innerhalb von 5 Sekunden 50 % der erforderlichen Beleuchtungsstärke und innerhalb von 60 Sekunden 100 % der erforderlichen Beleuchtungsstärke erreichen. 

escape_route.png

Die beste Möglichkeit, alle Vorschriften einzuhalten, ist die Verwendung einer Korridor-Lichtverteilung (CR), die speziell für Fluchtwege entwickelt wurde.