Gemeinschafts- und Verkehrsflächen in Büros

Die moderne Büroarbeit wird immer vielseitiger, so dass der Arbeitstag nicht nur vor dem Computer verbracht wird, sondern auch bei Besprechungen, beim Essen mit Kunden sowie in kreativen Arbeitsbereichen. Grossraumbüros verfügen über Kommunikationszonen, in denen die Mitarbeiter miteinander sprechen können. Die Beleuchtung in diesen Verkehrsflächen sollte für die visuelle Kommunikation geeignet sein.

Die Flure von Büros sind nicht nur Verkehrszonen, sondern können auch als kreative Arbeitsbereiche fungieren, in denen man sich entspannen, Ideen austauschen, in Teams arbeiten oder sogar Kunden treffen kann. Die Beleuchtung in Gemeinschaftsräumen kann dazu dienen, verschiedene Zonen innerhalb dieser Bereiche zu betonen, darf aber die Mitarbeiter in den angrenzenden Räumen nicht blenden. Eckmontierte LED Leuchten für Korridore sorgen für ein blendfreies, asymmetrisches Licht an den Wänden und der Decke. Indirektes Licht lässt die Flure grösser und einladender erscheinen. Eine Mischung aus direktem und indirektem Licht bietet angemessene Lichtverhältnisse für Gesprächsbereiche. 

office_corridor_2.jpg

Mehr Licht an den Wänden, an der Decke und in den Gesichtern der Mitarbeiter schafft bessere Bedingungen für die visuelle Kommunikation. Die Beleuchtungsstärken an den Wänden der Verkehrsflächen sollten Werte von mindestens 50 Lux erreichen, an der Decke sollten es mindestens 30 Lux sein. In Sitzgruppen und Kommunikationszonen sollten höhere Beleuchtungsstärken berücksichtigt werden, wobei auch die zylindrische Beleuchtungsstärke und der Modellierungseffekt des Lichts berücksichtigt werden sollten. 

Beleuchtungsanforderungen gemäss EN 12464-1:2021 



Bereich der Sehaufgabe/ Tätigkeit

Beleuchtungsstärke
(Em) lx


Blendung 
(RUGL)


Gleichmässigkeit
(U0)


Farbwiedergabe
(Ra)


Em,z Em,Wand Em,Decke  Spezifische Anforderungen

Erforderlich Modifiziert U≥ 0,10
Korridore und Verkehrsflächen 100 150 28 0,40 40 50 50 30 Beleuchtungsstärke auf dem Boden.
Ra und RUGL ähnlich zu angrenzenden Gebieten.
150 lx, wenn auch Fahrzeuge die Verkehrsfläche benutzen.
Die Beleuchtung der Aus- und Eingänge muss eine Übergangszone schaffen, um einen plötzlichen Wechsel der Beleuchtungs-stärke zwischen Innen und Aussen während des Tages oder bei Nacht zu vermeiden.
Es sollte dafür Sorge getragen werden, Blendung von Fahrern und Fussgängern zu vermeiden.
Treppen, Rolltreppen, Laufbänder 100 150 25 0,40 40 50 50 30 Beleuchtungsstärke auf Bodenhöhe.
Erfordert einen erhöhten Kontrast an der vorderen Kante der Stufen.
Aufzüge, Fahrstühle 100 150 25 0,40 40 50 50 30 Beleuchtungsstärke auf Bodenhöhe. Licht vor dem Aufzug, siehe Ref. Nr. 8.4.

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