Loading image...

Staatliche Förderungsmöglichkeiten für Beleuchtung

Haben Sie schonmal über eine Sanierung in Ihrem Gebäude nachgedacht? Gebäudemodernisierungen können sehr kostspielig werden. Der Bund unterstützt Sie hierbei und stellt mehrere Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen auf, welche Förderungen bei Beleuchtungsanlagen in Frage kommen und welche Anforderungen Sie erfüllen müssen, um diese beantragen zu können.

 

imageahujj.png

 

 

Rahmenbedingungen für die BEG/BAFA Förderung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aus früheren Förderprogrammen als eine Förderung zusammengefasst und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Beleuchtungsanlagen.

Die Förderquote für Anträge bis 31. Dezember 2030 liegt bei 15% Förderung für Einzelmaßnahmen bei Investitionen in Leuchten, Steuerung, Installation und Inbetriebnahme bei der Optimierung bzw. Sanierung in Neubau- und Bestandsgebäuden.

50% Förderung gibt es für die Leistungen des Energieeffizienz-Experten, welcher Unabhängig zu beauftragen ist. Die KfW fördert zudem Komplettsanierungen mit Zuschüssen.


Die wichtigste Frage zuerst: Wer wird gefördert?

Folgende Personen/Organisationen können eine BEG/BAFA Förderung beantragen:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe kommunaler Gebietskörperschaften
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, sowie Kontraktoren.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Antragstellung für die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Zum Beispiel muss eine Anlage älter als fünf Jahre sein, um saniert werden zu dürfen. Die weitere Nutzung der Neuanlage sollte auf etwa 10 Jahre geplant sein. Ein Effizienz-Experte muss (nach Expertenliste) ebenfalls hinzugezogen werden. Außerdem liegt das Investitionsvolumen bei mindestens 2.000 Euro netto.


Technische Mindestanforderungen bei Beleuchtungsanlagen

Eine Neuanlage muss den technischen Mindestanforderungen entsprechen, um für die Förderung in Frage zu kommen. Bei der neuen Beleuchtungsanlage sollte die Systemlichtausbeute (Leuchtenlichtausbeute) mindestens folgende Werte aufweisen:

  • 140 Lumen je Watt bei LED-Lichtbandleuchten
  • 120 Lumen je Watt bei allen anderen Beleuchtungssystemen
  • Lichtstromerhalt für LED-Leuchten mindestens L80 bei 50.000 Betriebsstunden

 

image20f1.png

 

Rahmenbedingungen für BMWK Förderprogramm

Das Bundesministerium für Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz - kurz BMWK (ehemals Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz BMUV) fördert ebenfalls die Anschaffung von Neuanlagen. Auch hier haben Sie die Möglichkeit einen Antrag für eine Förderung einzureichen, falls die BEG/BAFA Förderung für Sie ungeeignet ist.


Die wichtigste Frage zuerst: Wer wird gefördert?

  • Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind
  • Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
  • Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen
  • Im Status der Gemeinnützigkeit stehende eingetragene Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
    Contractoren (ausführende Unternehmen)


Eckdaten zur Förderung einer Innenbeleuchtung

  • Förderzeitraum: 2022-2027
  • 25% bei 50% CO2-Einsparung mit einer nutzungsgerechten Steuerungs- und Regelungstechnik
  • 40% bei 50% CO2-Einsparung für finanzschwache Kommunen und Antragssteller aus Braunkohlerevieren
  • Fördersumme: Mind. 5.000€
  • Projektgröße Innenbeleuchtung: Mind. 20.000€
  • Projektgröße für finanzschw. Kommunen und Auftragssteller aus Braunkohlerevieren: Mind. 12.500€


Eckdaten zur Förderung einer Außenbeleuchtung

  • Förderzeitraum: 2022-2027
  • 25% bei 50% CO2-Einsparung mit zonen-, zeit- oder präsenzabhängigen Schaltung
  • 40% bei 50% CO2-Einsparung mit Technik zur adaptiven Anpassung
  • 55% bei 50% CO2-Einsparung für finanzschwache Kommunen und Antragssteller aus den Braunkohlerevieren
  • Fördersumme: Mind. 5.000€
  • Projektgröße Außenbeleuchtung Leuchten, zeit- oder präsenzabhängig: Mind. 20.000€
  • Projektgröße Außenbeleuchtung Leuchten, adaptive Steuerung: Mind. 12.500€
  • Projektgröße für finanzschw. Kommunen und Auftragssteller in def. Braunkohlerevieren: Mind. 12.500/10.000€


Wie ist der Ablauf, um diese Förderung zu beantragen?

  • Zunächst wird die Bestandsbeleuchtung erfasst
  • Dann wird eine Lichtberechnung und Effizienzbetrachtung durchgeführt, um die mögliche CO2-Einsparung zu ermitteln.
  • Im Anschluss wird ein Online-Berechnungsformular & easy-Online-Antrag ausgefüllt.
    Diese finden Sie unter: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) GmbH:
    https://www.krl-online.de/ (Kommunalrichtlinie)
  • Nach dem Absenden des easy-Online Antrags ist dieser auszudrucken, rechtsverbindlich zu unterzeichnen und zusammen mit den ausgefüllten und vom Antragsteller und Fachplaner unterzeichneten Berechnungsformularen innerhalb von zwei Wochen postalisch einzusenden.

 

imageo0g2.png

Was können wir für Sie tun?

Wir, das Glamox Team, stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Zum Beispiel können wir die richtigen Personen über die Möglichkeiten der Förderungen informieren und den passenden Ansprechpartner aus unserem Vertriebsteam benennen. Zudem erstellen wir auch Lichtberechnungen und Lichtsteuerungskonzepte, die individuell auf Ihre Gebäudeplanung zugeschnitten sind. Des Weiteren kümmern für uns um die Koordinierung sowie die Nachverfolgung von Projekten. Wenn Sie unsere Unterstüzung in diesem Bereich wünschen, dann freuen wir uns über Ihre Anfrage per E-Mail oder telefonisch. 

 

Welche Materialien und Möglichkeiten haben wir?

Wir stellen Ihnen gerne folgende Materialien zur Verfügung, falls Sie sich erstmal einen Überblick verschaffen möchten:

  • Broschüren
  • Lichtberechnungsprogramm
  • BEG/BMWK geeignete Produkte
  • Lichtsteuerungen
  • Gute und informelle Internetpräsenz mit „BEG/BMWK“ Produkten
  • Produkte für diese Projektanwendung erfüllen alle Anforderungen


Fast alle unsere Leuchten erfüllen die Anforderungen der oben aufgeführten Förderungen. Einige davon zeigen wir Ihnen hier: