Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Ab 23.01.2023

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1. Preise und Angebote
1.1 Sämtliche Leuchten- und Leuchtmittelpreise verstehen sich in CHF exkl. Mehrwertsteuer (MwSt) und exkl. vor­gezogener Recycling-Gebühren (vRG).

1.2. Sämtliche Leuchtenpreise verstehen sich, wenn nicht anders vermerkt, exkl. Leuchtmittel.

1.3 Mit Erscheinen des Kataloges verlieren alle bisher veröffentlichten Preise ihre Gültigkeit. Preisänderungen und Liefermöglichkeiten bleiben vorbehalten. Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen.

1.4 Unsere Angebote erfolgen, sofern ihre Gültigkeitsdauer nicht ausdrücklich vermerkt ist, freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs.

1.5 An allen Zeichnungen, Entwürfen, Schaltschemen und Kostenvoranschlägen behält sich Küttel das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen werden dem Empfänger persönlich anvertraut und dürfen ohne schriftliche Ge­nehmigung von Küttel weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Auf Verlangen sind sie uns zurückzugeben.

2. Produkt-Modifikationen
Für alle in unseren Verkaufsunterlagen dargestellten und beschriebenen Produkte müssen wir uns technische sowie formale Ausführungsänderungen vorbehalten.

3. Anlieferung
3.1 Küttel bestimmt die Art des Versandes. Sie ist berechtigt, die Ware in Teilsendungen auszuliefern.

3.2 LKW-Sendungen: LKW-Lieferungen erfolgen franko Domizil oder franko Montagestelle des Bestellers in der Schweiz. Wir behalten uns vor, Lieferkosten von Fremdprodukten deckungsgleich weiter zu verrechnen. Die Auslieferungen erfolgen ebenerdig oder auf Rampe. Der Empfänger stellt die zum ­Ausladen notwendigen Personen auf seine Kosten zur Verfügung.

3.3 Für jede andere Versandart werden die effektiven Transportkosten voll verrechnet (Bote, Post, Luftfracht).

3.4 Bei Lieferungen mit LKW gilt die Unterschrift eines Arbeitnehmers des Empfängers als Bestätigung dafür, dass die Lieferung vollständig und frei von sichtbaren Schäden ist.

3.5 Die Ware reist auf Gefahr und Risiko des Empfängers.

3.6 Ereignisse höherer Gewalt bei der Küttel AG, verlängern die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch bei behördlichen Eingriffen, Energie- und Rohstoffversorgungsschwierigkeiten, Streiks, Aussperrungen und unvorhergesehenen Liefererschwernissen, sofern diese von der Küttel AG nicht zu vertreten sind. Die Küttel AG ist in diesen Fällen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.

4 Verpackung
4.1 Tauschgebinde werden bei Nichtretournierung innert Monatsfrist voll fakturiert.

4.2 Die Entsorgung von Verpackungsmaterial geht zu Lasten des Empfängers.

5. Bestellungen
5.1 Durch Erteilung der Bestellung anerkennt der Kunde diese Lieferbedingungen.

5.2 Hat der Kunde eine Bestellung aufgegeben und Küttel sie bestätigt, so können Abänderungen oder Annullierungen nur noch in beidseitigem Einverständnis erfolgen. Bei Spezialanfertigungen sind Abänderungen oder Annullierungen ausgeschlossen.

5.3 Auf Abruf bestellte Ware muss innert der festgelegten Abruffrist abgenommen werden. Wird diese Frist um drei Monate überschritten, besteht die Berechtigung zur Fakturierung sowie zur Verrechnung von Kapitalzinsen und Lagermiete.

6. Lieferfristen
Die Lieferfristen werden nach bestem Vermögen eingehalten. Eventuelle Ersatzansprüche wegen Terminüberschreitung können nicht anerkannt werden.

7. Mustersendungen
7.1 Ausnahmsweise werden Standardmuster bzw. Leuchten für Beleuchtungsproben für höchstens einen Monat zur Verfügung gestellt. Muster, die vom Empfänger abgeändert oder beschädigt ­wurden (z.B. Ausbrechen oder Abändern von vorgestanzten Zuführungen u.ä.), werden verrechnet.

7.2 Muster die auf Verlangen des Interessenten besonders angefertigt oder bestellt werden müssen und nicht an den Lieferanten zurückgesendet werden können werden verrechnet, wenn kein entsprechender Lieferungsauftrag erteilt wird.

8. Mass- und Konstruktionsänderungen
Von Abbildungen, Gewichten, Masstabellen oder sonstigen derartigen Angaben kann abgewichen werden, sofern sich dies als zweckmässig erweist.

9. Rücksendungen
Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen, wobei die Ware in jedem Fall franko Kriens zurückzusenden ist. Material in gutem Zustand wird nur zu höchstens 80% des Netto-Warenwertes oder unter Abzug von mindestens CHF 20.00 für Kontrollen und administrative Bearbeitung gutgeschrieben. ­Beschädigtes Material wird nicht gutgeschrieben. ­Allfällige Instandstellungsarbeiten werden zu Selbstkosten verrechnet. Fehlende Teile wie Befestigungsmaterial oder Originalverpackungen werden verrechnet. Spezialanfertigungen, abgeänderte ­Standardmodelle (Farbe oder Ausführung) sowie Lichtquellen werden nicht zurückgenommen.

10. Reklamationen
Minder- oder Falschlieferungen sowie etwelche Mängel können nur innerhalb von acht Tagen nach Ankunft der Lieferung beim Besteller schriftlich beanstandet werden.

11. Garantie
11.1 Die Garantie für Leuchten exklusive Leucht­mittel beträgt fünf Jahre nach erfolgter Ablieferung und beschränkt sich während dieser Frist auf Mängel, die nachweisbar auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler seitens Produzent zurück- zuführen sind.

11.2 Die Garantie für Aussenleuchten beträgt zwei Jahre nach erfolgter Ablieferung und beschränkt sich während dieser Frist auf Mängel, die nachweisbar auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler seitens Produzent zurückzuführen sind.

11.3 Die Garantie für lose gelieferte Konverter/Treiber beträgt zwei Jahre nach erfolgter Ablieferung und beschränkt sich während dieser Frist auf Mängel, die nachweisbar auf Material-,
Ausführungs- oder Konstruktionsfehler seitens Produzent zurück-zuführen sind.

11.4 Die Garantie für Akkus beträgt ein Jahr nach erfolgter Ablieferung und beschränkt sich während dieser Frist auf Mängel, die nachweisbar auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler seitens Produzent zurückzuführen sind.

11.5 Lose LED Stripes haben keine Garantie.

11.6 Jede weitere Garantie oder Schadenersatzleistung ist ausgeschlossen. Insbesondere werden keine Kosten für die Demontage, Wiedermontage und Programmierung von Leuchten und Apparaten oder deren Bestandteile sowie für irgendwelche andere Folgeschäden übernommen.
11.7 Ebenso wird keine Garantie für Material geleistet, an welchem durch den Besteller oder durch Dritte Änderungen oder Reparaturen vorgenommen oder wenn die Montage- oder Betriebsvorschriften nicht eingehalten worden sind.

11.8 Von der Garantie ausgeschlossen sind auch Leuchten und Apparate, welche nach Konstruktionen oder Modellen des Bestellers hergestellt werden, sofern auftretende Schäden auf Konstruktionsfehler zurückzuführen sind. Wird zudem für solches Material vom Starkstrominspektorat eine Prüfung oder Abänderung verlangt, gehen alle hieraus resultierenden Kosten zu Lasten des Bestellers.

11.9 Jegliche Garantie setzt im übrigen voraus, dass das defekte Material der Firma Küttel verpackt franko Domizil zugestellt wird.

11.10 Die Beleuchtungssysteme sind regelmässig zu warten (Wartungsplan), um Anspruch auf Garantieleistungen zu haben.Die spezifischen Wartungsanforderungen ergeben sich gemäss dem Beleuchtungssystem, der Leuchte, der Lichtquelle und der verwendeten Betriebsgeräte.

11.11 Die Garantie umfasst ausschliesslich Produktausfälle die durch nachgewiesene Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehler verursacht wurden, sowie Ausfallraten, die die Nennausfallrate übersteigen. Küttel behält sich vor, über die Berechtigung des Garantieanspruchs nach Produktprüfung selbst zu entscheiden. Bei begründetem Garantieanspruch werden nach Wahl von Küttel mangelhafte Teile instand gesetzt, durch einwandfreie Teile ersetzt oder eine Ersatzlieferung vorgenommen. Bei elektronischen Betriebsgeräten bzw. Bauteilen wie LEDs beträgt die Nennausfallsrate 0,2% pro 1000 Betriebsstunden, sofern die Nennlebensdauer und Nennausfallsrate eines Gerätes oder eines Bauteiles in den Produkt- und Anwendungsspezifikationen (Datenblatt) nicht anders definiert sind. Grenzwerte für
Temperaturen und Spannungen dürfen nicht überschritten werden, das Produkt darf keinen nicht bestimmungsgemässen mechanischen oder anderen Belastungen ausgesetzt sein. Die Garantiebedingungen beziehen sich ausschliesslich auf die Mortalität über der Nennausfallsrate (0,2% pro 1000 Betriebsstunden). Der Lichtstromrückgang bei LED Modulen ist bis zu einem Wert von 0,6% pro 1000 Betriebsstunden normal und somit nicht von der Garantie erfasst. Aufgrund des technischen Fortschritts sowie der nutzungsbedingten Veränderung des Lichtstroms von Produkten kann es bei Nachlieferungen von LED Lichtquellen zu Abweichungen in den Lichteigenschaften gegenüber den Ursprungsprodukten kommen. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für instand gesetzte/getauschte Teile oder Ersatzlieferungen endet mit der Garantiefrist für das gesamte Produkt. Vereinbarte Haftungsbegrenzungen gelten für den Garantieanspruch entsprechend. Von der Garantie ausgeschlossen sind: Verschleissteile, wie beispielsweise Computer und Steuerungskomponenten, die entweder Speichermedien oder mechanische Verschleissteile beinhalten; ebenso Softwarefehler oder Viren.

12. Zahlungsbedingungen
12.1 Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar.

13. Nebenabreden
Andere Vereinbarungen als diese Lieferbedingungen sowie Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

14. Obligationenrecht
Soweit diese Lieferbedingungen keine speziellen Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.

15. Submissionen
Diese Lieferbedingungen gehen, wenn sie in Widerspruch mit Submissionsbestimmungen stehen, diesen vor.

16. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der O. Küttel AG.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kriens.